1. Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Dabei sollten der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen sowie das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz verankert werden. Mit einem Grundrecht auf Förderung hätten Kinder z.B. einen eigenen Anspruch auf Jugendhilfe, den derzeit im Wesentlichen nur die Eltern haben. Sie hätten Anspruch auf bestmögliche schulische und vorschulische Förderung und eine stärkere Stellung in behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, um nur einige Gebiete zu nennen. Spätestens bei den Haushaltsberatungen würden sich derartige Rechtspositionen auswirken. >mehr
2. Kinderarmut in Deutschland überwinden
Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb ein nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung soll dazu gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit konkreten Zielvorgaben vorlegen. Wir brauchen in Deutschland eine Kindergrundsicherung, die den allgemeinen und individuellen Bedarfen von Kindern Rechnung tragen muss und den bestmöglichen Zugang zu Bildung, Freizeit und gesunder Ernährung beinhaltet. >mehr
3. Mehr Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund schaffen!
Die mit der Migration verbundenen besonderen Bedingungen können sich auf die Sozialisationsbedingungen der Kinder belastend auswirken. Die Integration von Migrantenkindern darf sich wie bei Erwachsenen nicht nur auf das Angebot von Sprach- und Orientierungskursen beschränken, sondern muss auch die psychologische Seite berücksichtigen. Den Migrantenkindern muss das Gefühl gegeben werden, angekommen zu sein und das Recht zu haben, an der Gestaltung der Gesellschaft gleichberechtigt teilzunehmen. Dieses Gefühl beruht auf der Empfindung von Respekt und Anerkennung. >mehr 4. Beteiligung in Städten und Gemeinden sicherstellen
Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung, nur so können sie unmittelbar demokratische Erfahrungen machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene als Pflichtaufgabe bundesweit gesetzlich abgesichert wird. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom „Good-Will“ der Gemeinde abhängen. >mehr
5. Partizipation durch Senkung der Wahlaltersgrenze stärken!
Partizipationsrechte stehen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Alter zu. Dabei ist die klarste Form der politischen Partizipation die Teilnahme an Wahlen. Schließlich ist das Wahlrecht eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Das Wahlrecht ist weder veräußerlich noch verzichtbar oder abtretbar, es duldet keine Stellvertretung: es ist ein höchstpersönliches Recht.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Absenkung der Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen (also von den Europa- bis zu den Kommunalwahlen) zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre. >mehr
6. Bundesbeauftragten für Kinderrechte einsetzen! Die Interessen und Belange von Kindern werden in unserer Gesellschaft nach wie vor unzureichend berücksichtigt. Deshalb brauchen die Kinder in Deutschland eine staatliche Institution, die sich bundesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Kinder sollen einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert und aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit überprüft. Analog zu den anderen Beauftragten der Bundesregierung soll er sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung von Kinderrechten in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. >mehr
7. Gesunde Ernährung von Kindern fördern!
Eine gesunde Ernährung ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Um den Problemen von einseitiger, kalorien- und fettreicher Ernährung und vor allem der nachlassenden Ernährungserziehung durch das Elternhaus gerecht zu werden, kommt der Gesundheitserziehung in Kindertagesstätten und in der Schule eine besondere Rolle zu. Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen muss ein kostenfreies, gesundes Kindertagesstätten- und Schulessen ermöglicht werden. >mehr
8. Medienkompetenz fördern!
Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, muss ihnen ein selbstgesteuerter und bildungsfördernder Umgang mit den Medien ermöglicht werden. Gerade Bildungsinstitutionen sind angesichts einer zunehmenden digitalen Kluft gefordert, Kindern Zugang zu und Nutzungsmöglichkeiten von neuen Medien zu schaffen. Ziel muss es sein, Kindern schon frühzeitig einen kompetenten Umgang mit dem Internet zu ermöglichen. >mehr
9. Kommunen kinderfreundlicher gestalten!
In Deutschland besteht ein dringender Bedarf, bessere Qualitäten im Wohnumfeld für Kinder und Familien zu schaffen. Wir müssen uns davon lösen, Kinder und Jugendliche auf Spielplätze oder Flächen von minderer Freiraumqualität am Orts- oder Quartiersrand zu verweisen. Es gilt deshalb, städtebauliche Strukturen zu erhalten und zu schaffen, in denen Spielen möglich ist, die zum Gestalten und Erleben einladen sowie Gefahrlosigkeit und Zugänglichkeit gewährleisten. „Kinderfreundlichkeit“ muss in der Festlegung und Ausgestaltung kommunalpolitischer Schwerpunkte zu einem echten Markenzeichen werden. >mehr
10. Kinderlärm tolerieren
Durch die Föderalismusreform sind die Bundesländer in Sachen „Kinderlärm“ zum Handeln aufgefordert. Sie müssen dafür sorgen, dass „Geräuschemissionen“ von Kindern anders behandelt werden als die Geräuschkulisse eines Gewerbebetriebes. Es gilt, Kinderlärm neu in Lärmschutzverordnungen der Länder zu verankern. Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine Formulierung aus, die deutlich macht, dass das lautstarke Spiel von Kindern keine Immission im Sinne des entsprechenden Gesetzes ist, vielmehr zu einer gelingenden Sozialisation gehört und daher von der Öffentlichkeit grundsätzlich hinzunehmen ist. >mehr
11. Mehr Raum und Zeit für Kinderspiel schaffen!
Im Spiel mit Anderen lernen Kinder sich kompetent zu bewegen, sie lernen soziale Kontakte zu knüpfen, sich in größeren Gruppen zu verhalten, sich durchzusetzen und Regeln einzuhalten. Beim Spiel im Wohnumfeld lernen sie selbstständig zu sein, sich und ihre Umwelt zu organisieren. Kinder und Jugendliche werden in zunehmendem Maße aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Ihnen werden die Möglichkeiten genommen, im unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld, Spiel- und Lebenserfahrungen zu sammeln. Die fehlenden Frei- und Spielräume verringern ihre körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb muss Kindern wieder mehr Raum und Zeit zum Kinderspiel eingeräumt werden. >mehr
12. Frühe Förderung stärken!
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine wesentliche Stärkung der vorschulischen Bildung in Deutschland. Das Recht auf Bildung ist bereits in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und muss auch für den vorschulischen Bereich gelten. Der frühkindlichen bzw. vorschulischen Bildung kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Lern- und Aufnahmefähigkeit von Kindern im vorschulischen Alter besonders hoch ist. Die unzureichende finanzielle Ausstattung in diesem Bereich führt zu einem oft unzureichenden Personalschlüssel. Außerdem muss es in den Kindertageseinrichtungen zu einer deutlichen Verbesserung der Qualifizierung des Personals kommen. >mehr
13. Schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen verbessern!
Bildung ist ein Menschenrecht. Diese Maxime muss das Leitbild für den Bereich der schulischen Bildung in unserer Gesellschaft sein. Bildungspolitik muss in Deutschland endlich als gesamtstaatliche Aufgabe begriffen und bearbeitet werden. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Bildungspotentiale unserer Kinder voll und ganz ausgeschöpft werden. Es muss sichergestellt werden, dass endlich Chancengerechtigkeit für alle Kinder hergestellt wird. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Teufelskreis der Vererbung von Bildungsarmut von einer Generation auf die andere zu durchbrechen. >mehr
14. Länger gemeinsam lernen!
Das Schulsystem unseres Landes muss sich an einem humanistischen Menschenbild orientieren und alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Möglichkeiten optimal fördern. Bei dieser Aufgabe kommt dem „Länger gemeinsam lernen“ eine herausragende Bedeutung zu. Auch wenn Schüler und Schülerinnen länger gemeinsam lernen, ist individuelle Förderung möglich, um sowohl gute Ergebnisse in der Spitze als auch in der Breite zu erreichen. Wir brauchen eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen, die auf die Lernfreude und die Kompetenzen der Kinder setzt, und dies bis zum Ende der Pflichtschulzeit. >mehr
15. Vorbehaltserklärung für Kinder mit ausländischem Pass zurücknehmen!
Bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 hat die Bundesregierung mehrere Vorbehaltserklärungen abgegeben, die teilweise heute noch Auswirkungen haben. Dadurch findet die besondere Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl von Flüchtlingskindern, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, nicht ausreichend Berücksichtigung. Diese Vorbehaltserklärungen müssen schnellstmöglich zurück genommen und die UN-Kinderrechtskonvention auch für Flüchtlingskinder vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. >mehr
16. Flüchtlingskinder nicht benachteiligen!
Bisher gelten für viele Flüchtlingskinder die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach der nur Sachleistungen oder ein abgesenkter Regelsatz gezahlt wird. Besonders zu beachten ist dabei, dass die Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit ihrer Einführung im Jahre 1993 nicht erhöht wurden. Die medizinische Versorgung von Flüchtlingskindern bezieht sich nur auf akute Schmerzzustände. Es darf nicht sein, dass einem Flüchtlingskind mit Behinderung eine physiotherapeutische Behandlung verwehrt und einem Flüchtlingskind mit Knochenbruch nach der Akutbehandlung eine Reha-Maßnahme vorenthalten wird. >mehr
17. Recht auf Bildung für alle Kinder durchsetzen!
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt und mit welchem Aufenthaltsstatus. Die in mehreren Bundesländern festgelegte Ausgrenzung von Flüchtlingskindern und Kindern ohne Aufenthaltsstatus aus der Schulpflicht ist ein eindeutiger Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Um den Schulbesuch für alle Kinder und Jugendlichen, also auch für Flüchtlingskinder und Kinder mit illegalem Aufenthaltsstatus verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte ein Passus in den Bundesländern Gesetzeskraft erlangen, nach dem Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter -unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus- der Schulpflicht unterliegen. >mehr
18. Sucht bekämpfen, Prävention und Hilfsangebote ausbauen!
Regelmäßig sind die Erziehung zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die Stärkung der Handlungskompetenz sowie ein gut ausgebildetes Selbstwertgefühl die besten Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche ein suchtfreies Leben führen können. Kindern und Jugendlichen muss durch gelebte Vorbilder gezeigt werden, dass Sucht kein Ausweg ist, sondern in die Sackgasse führt. Da die meisten süchtigen Kinder und Jugendliche nicht in medizinischer Behandlung sind und auch ansonsten keine Hilfe in Anspruch nehmen, müssen sie besser über das Risiko ihres Drogenkonsums aufgeklärt und über bestehende Hilfsangebote informiert werden. >mehr
19. Mehr Rechte für arbeitende Kinder und Jugendliche einführen!
Kinderarbeit in Deutschland hat viele Gesichter: Sie ist Ausbeutung und Selbstverwirklichung, macht Spaß und gefährdet die Gesundheit. Für das Deutsche Kinderhilfswerk muss bei der Beschäftigung von Kindern die Freiwilligkeit an oberster Stelle stehen. Dabei sollten neben den bestehenden Verboten vor allem Rechte für die Kinder positiv festgeschrieben werden. Außerdem sind Bund, Länder und Kommunen sowie insbesondere Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes bekannter zu machen, um so Kinder wirkungsvoller vor den Gefahren durch verbotene Kinderarbeit zu schützen. >mehr
20. Perspektiven für Straßenkinder schaffen!
Straßenkinder in Deutschland sind eine gesellschaftliche Realität, vor der vielfach die Augen verschlossen werden. Der Anspruch an die Kinder- und Jugendhilfe, wirksam zu helfen, ist sehr hoch. Zum einen muss sie attraktive Alternativen zum Leben auf der Straße anbieten und sich zum anderen an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientieren. Um Straßenkinder zu erreichen, muss die Arbeit zunächst in Form von aufsuchender Jugendsozialarbeit unmittelbar im Lebensumfeld stattfinden.
Um erfolgreich zu sein, darf die Hilfe keinesfalls mit Erreichen der Volljährigkeitsgrenze auslaufen. >mehr