20 Forderungen für Kinder in Deutschland

19. Mehr Rechte für arbeitende Kinder und Jugendliche einführen!
Kinder und Jugendliche arbeiten in Deutschland an vielen Orten und Zeiten. Teilweise bezahlt, häufig aber auch unbezahlt. Teilweise erlaubt, häufig aber auch verbotenerweise. Aus eigener Initiative und in eigener Regie, teilweise aber auch, weil es von ihnen erwartet wird. Kinderarbeit in Deutschland hat viele Gesichter: Sie ist Ausbeutung und Selbstverwirklichung, macht Spaß und gefährdet die Gesundheit.

Studien belegen eindeutig, dass Kinderarbeit in Deutschland nicht nur existiert, sondern beinahe als Massenphänomen bezeichnet werden kann. Bei den 12- bis 16-jährigen Jugendlichen hat bereits die Hälfte der Befragten neben der Schule gearbeitet. Davon wiederum ging mehr als die Hälfte gegen Bezahlung einer Arbeit nach, die nach dem Jugendarbeits-schutzgesetz verboten ist. Besonders bedenklich ist hier die Situation unter den männlichen Jugendlichen, von denen jeder Zehnte auf Baustellen mit Abrissarbeiten oder anderen schweren Arbeiten beschäftigt war. Hier sind die Aufsichtsbehörden der Bundesländer aufgefordert, mit wirkungsvollen Kontrollen und Strafmaßnahmen gegen die Arbeitgeber vorzugehen. Das gilt auch dann, wenn Kinder zur Arbeit gezwungen werden.

Gerade in Zeiten zunehmender Kinderarmut besteht die Gefahr, dass Familien auf das Einkommen der Kinder
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind, und entsprechender Druck ausgeübt wird. Für das Deutsche Kinderhilfswerk muss bei der Beschäftigung von Kindern die Freiwilligkeit an oberster Stelle stehen. Dann kann Arbeit ein möglicher und auch wichtiger Baustein in der Sozialisation sein und Möglichkeiten eröffnen, neue Erfahrungen zu sammeln
und den eigenen Handlungsspielraum zu erweitern. Viele Kinder sehen in ihrer Arbeit mehr als einen Gelderwerb. Sie finden Anerkennung und sehen, dass sie etwas leisten können.

Dieser Wunsch von Kindern darf aber nicht missbraucht werden. Deshalb sollten neben den bestehenden Verboten vor allem Rechte für die Kinder positiv festgeschrieben werden. Es muss auch für Kinder möglich sein, ausstehende Zahlungen einzuklagen. Zudem ist es wichtig, dass sie während ihrer Beschäftigung gegen Unfälle versichert sind. Außerdem sind Bund, Länder und Gemeinden sowie insbesondere die Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes bekannter zu machen, um so Kinder wirkungsvoller vor den Gefahren durch verbotene Kinderarbeit zu schützen.


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