19. Mehr Rechte für arbeitende Kinder und Jugendliche einführen! Kinder und Jugendliche arbeiten in Deutschland an vielen Orten und
Zeiten. Teilweise bezahlt, häufig aber auch unbezahlt. Teilweise erlaubt,
häufig aber auch verbotenerweise. Aus eigener Initiative und in eigener
Regie, teilweise aber auch, weil es von ihnen erwartet wird. Kinderarbeit in Deutschland hat viele Gesichter: Sie ist Ausbeutung und Selbstverwirklichung, macht Spaß und gefährdet die Gesundheit.
Studien belegen eindeutig, dass Kinderarbeit in Deutschland nicht nur existiert, sondern beinahe als Massenphänomen bezeichnet werden kann. Bei
den 12- bis 16-jährigen Jugendlichen hat bereits die Hälfte der Befragten
neben der Schule gearbeitet. Davon wiederum ging mehr als die Hälfte
gegen Bezahlung einer Arbeit nach, die nach dem Jugendarbeits-schutzgesetz verboten ist. Besonders bedenklich ist hier die Situation unter den
männlichen Jugendlichen, von denen jeder Zehnte auf Baustellen mit Abrissarbeiten oder anderen schweren Arbeiten beschäftigt war. Hier sind
die Aufsichtsbehörden der Bundesländer aufgefordert, mit wirkungsvollen
Kontrollen und Strafmaßnahmen gegen die Arbeitgeber vorzugehen. Das gilt auch dann, wenn Kinder zur Arbeit gezwungen werden.
Gerade in Zeiten zunehmender Kinderarmut besteht die
Gefahr, dass Familien auf das Einkommen der Kinder
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen
sind, und entsprechender Druck ausgeübt wird. Für
das Deutsche Kinderhilfswerk muss bei der Beschäftigung von Kindern die Freiwilligkeit an oberster Stelle stehen. Dann kann Arbeit ein möglicher und auch
wichtiger Baustein in der Sozialisation sein und Möglichkeiten eröffnen, neue Erfahrungen zu sammeln
und den eigenen Handlungsspielraum zu erweitern.
Viele Kinder sehen in ihrer Arbeit mehr als einen
Gelderwerb. Sie finden Anerkennung und sehen,
dass sie etwas leisten können.
Dieser Wunsch von Kindern darf aber nicht missbraucht werden. Deshalb sollten
neben den bestehenden Verboten vor allem Rechte für die Kinder positiv festgeschrieben werden. Es muss auch für Kinder möglich sein, ausstehende Zahlungen
einzuklagen. Zudem ist es wichtig, dass sie während ihrer Beschäftigung gegen Unfälle versichert sind. Außerdem sind Bund, Länder und Gemeinden sowie insbesondere die Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, die
Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes bekannter zu machen, um so Kinder
wirkungsvoller vor den Gefahren durch verbotene Kinderarbeit zu schützen.