20 Forderungen für Kinder in Deutschland

17. Recht auf Bildung für alle Kinder durchsetzen!
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildungschancen – ganz gleich wo es lebt und mit welchem Aufenthaltsstatus. Die in mehreren Bundesländern festgelegte Ausgrenzung von Flüchtlingskindern und Kindern ohne Aufenthaltsstatus aus der Schulpflicht ist ein eindeutiger Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Bildung ist ein Schlüsselelement für die Zukunftsperspektive von Menschen und Gesellschaften. Ein Kind, das jahrelang nicht zur Schule gehen kann, wird nicht wieder aufzuholende Bildungslücken haben, die ihm im weiteren Lebenslauf viele Chancen verbauen. Für Flüchtlingskinder hat Schule neben der formalen Bildung noch eine andere wichtige Funktion. Die alltägliche Routine kann ihnen nach oft traumatischen Erlebnissen im Heimatland und auf der Flucht ein Stück Normalität vermitteln. Die Belastungen, denen sie und ihre Familien ausgesetzt sind – eine fremde Sprache, Angst vor ständig drohender Abschiebung, Sorge um in Kriegsgebieten zurückgebliebene Familienmitglieder – können durch eine gute Schule, die sie als Persönlichkeit annimmt, wenigstens ein Stück weit abgefedert werden. Die Kinder können in der Schule andere soziale Erfahrungen machen als in den Flüchtlingsunterkünften, sie können Stabilisierung, Orientierung und Integration erfahren.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, dass die Schulpflicht in allen Bundesländern für alle dort lebenden Kinder und Jugendlichen gelten muss. Familien mit Kindern im Schulalter und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen so untergebracht werden, dass sie Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse problemlos erreichen können. Flüchtlingskinder und Kinder ohne Aufenthaltsstatus müssen besondere Unterstützung und Hilfe bei der Integration in das deutsche Schulsystem erhalten, sie dürfen in keiner Weise im Schulbetrieb diskriminiert werden, auch nicht in Bezug auf Schulausflüge und außerlehrplanmäßige Aktivitäten.


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