15. Vorbehaltserklärung für Kinder mit ausländischem Pass zurücknehmen Bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 hat die Bundesregierung
eine Vorbehaltserklärung abgegeben. Demnach erklärt die Bundesrepublik Deutschland, dass „das Übereinkommen innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet“
und das Recht Deutschlands nicht beschränkt ist, „Gesetze und Verordnungen
über die Einreise von Ausländern und Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen“.
Daraus resultiert die bis heute gängige Praxis, dass Kinder mit ausländischem Pass anders als deutsche Kinder behandelt werden können.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat der Bundesregierung bereits 1995
und erneut 2004 empfohlen, die Vorbehaltserklärung so schnell wie möglich zurückzunehmen. Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung hat zur Folge, dass die Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl von Flüchtlingskindern nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Besonders prekär ist die Situation unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren. Das Kindeswohl muss aber
auch für diesen Personenkreis generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten
haben.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, die Vorbehaltserklärung schnellstmöglich zurück zu nehmen und die UN-Kinderrechtskonvention
auch für Flüchtlingskinder vollständig in nationales Recht umzusetzen.