20 Forderungen für Kinder in Deutschland

10. Kinderlärm tolerieren
Das lautstarke Spielen trifft in Deutschland zunehmend auf den Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern. Ob in Münster, Hamburg, Berlin oder München – quer durch die Bundesrepublik berufen sich klagende Nachbarn auf das Immissionsschutzgesetz und erreichen Kitaschließungen, eingeschränkte Öffnungszeiten von Schulhöfen, Spielplätzen und Bolzplätzen oder etwa das Spielverbot für Kinder auf Hinterhöfen.

Kinder brauchen Platz und Bewegung um zu lernen, über das Spiel entwickeln sie ihre motorischen Fähigkeiten und reifen zu selbständigen Persönlichkeiten. In unseren Städten gibt es jedoch immer weniger Platz zum Spielen, auch auf den Straßen lässt der zunehmende Autoverkehr kaum noch Möglichkeiten zum Spielen. Die schwache Rechtsposition von spielenden Kindern verstärkt diesen Trend der Stadtentwicklung.

Durch die Föderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von „sozialem Lärm“ auf die Länder übertragen wurde, sind die Bundesländer zum Handeln aufgefordert. Sie müssen dafür sorgen, dass „Geräuschemissionen“ von Kindern anders behandelt werden als die Geräuschkulisse eines Gewerbebetriebes.
Es gilt, Kinderlärm neu in Lärmschutzverordnungen der Länder zu verankern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher gesetzliche Regelungen, die deutlich machen, dass das lautstarke Spiel von Kindern keine Immission im Sinne des entsprechenden Gesetzes ist, vielmehr zu einer gelingenden Sozialisation gehört und daher von der Öffentlichkeit grundsätzlich hinzunehmen ist. Außerdem dürfen Bolzplätze nicht mit Sportanlagen gleich-gesetzt werden, die insbesondere aufgrund von Beschallungsanlagen und dem An- und Abfahrtverkehr größere Abstände zur Wohnbebauung verlangen. Für Bolzplätze und Jugendsportanlagen sind vielmehr eigenständige Regelungen notwendig. Schließlich gilt es die Baunutzungsverordnung (§ 3 Abs. 3) neu zu fassen, da dort in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen nicht ausdrücklich benannt sind. Dies führt dazu, dass gegen den Bau von Kindertages-einrichtungen geklagt werden kann, die insbesondere in Wohngebieten dringend benötigt werden. Diese Gesetzeslücke steht dem Vorhaben der Bundesregierung entgegen, bis zum Jahr 2013 die Krippen- und Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren auf 750.000 zu verdreifachen.


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