10. Kinderlärm tolerieren Das lautstarke Spielen trifft in Deutschland zunehmend auf den Widerstand von
Anwohnerinnen und Anwohnern. Ob in Münster, Hamburg, Berlin oder München –
quer durch die Bundesrepublik berufen sich klagende Nachbarn auf das Immissionsschutzgesetz und erreichen Kitaschließungen, eingeschränkte Öffnungszeiten
von Schulhöfen, Spielplätzen und Bolzplätzen oder etwa das Spielverbot für Kinder
auf Hinterhöfen.
Kinder brauchen Platz und Bewegung um zu lernen, über das Spiel entwickeln sie
ihre motorischen Fähigkeiten und reifen zu selbständigen Persönlichkeiten. In unseren Städten gibt es jedoch immer weniger Platz zum Spielen, auch auf den Straßen
lässt der zunehmende Autoverkehr kaum noch Möglichkeiten zum Spielen. Die
schwache Rechtsposition von spielenden Kindern verstärkt diesen Trend der Stadtentwicklung.
Durch die Föderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung
von „sozialem Lärm“ auf die Länder übertragen wurde, sind die Bundesländer zum
Handeln aufgefordert. Sie müssen dafür sorgen, dass „Geräuschemissionen“ von
Kindern anders behandelt werden als die Geräuschkulisse eines Gewerbebetriebes.
Es gilt, Kinderlärm neu in Lärmschutzverordnungen der Länder zu verankern.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher gesetzliche Regelungen, die deutlich
machen, dass das lautstarke Spiel von Kindern keine Immission im Sinne des entsprechenden Gesetzes ist, vielmehr zu einer gelingenden Sozialisation gehört und
daher von der Öffentlichkeit grundsätzlich hinzunehmen ist. Außerdem dürfen Bolzplätze nicht mit Sportanlagen gleich-gesetzt werden, die insbesondere aufgrund
von Beschallungsanlagen und dem An- und Abfahrtverkehr größere Abstände zur Wohnbebauung verlangen. Für Bolzplätze und Jugendsportanlagen sind vielmehr
eigenständige Regelungen notwendig. Schließlich gilt es die Baunutzungsverordnung (§ 3 Abs. 3) neu zu fassen, da dort in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen nicht ausdrücklich benannt sind. Dies führt dazu, dass gegen den Bau von
Kindertages-einrichtungen geklagt werden kann, die insbesondere in Wohngebieten
dringend benötigt werden. Diese Gesetzeslücke steht dem Vorhaben der Bundesregierung entgegen, bis zum Jahr 2013 die Krippen- und Tagespflegeplätze für Kinder
unter drei Jahren auf 750.000 zu verdreifachen.