5. Partizipation durch Senkung der Wahlaltersgrenze stärken Partizipationsrechte stehen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Alter
zu. Dabei ist die klarste Form der politischen Partizipation die Teilnahme an Wahlen.
Schließlich ist das Wahlrecht eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. Das Wahlrecht ist weder veräußerlich noch verzichtbar oder abtretbar, es duldet
keine Stellvertretung: es ist ein höchstpersönliches Recht. Vorschläge wie das Familienwahlrecht, wonach Eltern gemäß der Anzahl ihrer Kinder unter 18 Jahren
die entsprechende Anzahl von zusätzlichen Wahlstimmen zugewiesen werden soll,
oder das Stellvertreterwahlrecht, bei dem Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder bis zum Erreichen der Wahlaltersgrenze treuhänderisch ausüben, sind deshalb abzulehnen.
Jugendstudien belegen schon länger, dass auch Minderjährige gesellschaftliche
Prozesse aufmerksam verfolgen und sich gesellschaftlich engagieren. Viele fühlen
sich jedoch nicht von den politischen Parteien vertreten. Hier kann ein Wahlrecht für Jugendliche dazu beitragen, Parteien- und Politikverdrossenheit abzubauen.
Denn eine Absenkung des Wahlalters muss auch dazu führen, dass sich Schulen
sowie die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe verstärkt diesem Themenfeld öffnen. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktio nieren, wo es eine
Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demo kratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.
Eine Absenkung des Wahlalters muss zur Folge haben, dass Partizipation
in der politischen Praxis vor Ort zum altersgemäß konkret erlebbaren Bestand teil
der politischen Kultur wird. Dazu haben
vor allem Familie und Schule, aber auch
Wohlfahrtsverbände, kirchliche und gewerkschaftliche Gruppen, Freizeiteinrichtungen und die Jugendverbände entscheidend beizutragen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Absenkung der Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen (also von den Europa- bis zu den Kommunalwahlen) zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre.