3. Mehr Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund schaffen! Der 12. Kinder- und Jugendbericht stellt zutreffend fest, dass die mit der Migration verbundenen besonderen Bedingungen sich sowohl auf die innerfamiliären Beziehungen als auch auf die Sozialisationsbedingungen der Kinder belastend auswirken können. Möglichkeiten zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe sowie für Aneignungs- und Lernprozesse differieren nach sozialer und ethnischer Herkunft, nach Geschlecht und Region.
Der Bericht weist auch darauf hin, dass Vorschulkinder ohne deutschen Pass überproportional von Einkommensarmut betroffen sind: Die Armutsquote ist mit über 40% mehr als doppelt so hoch wie bei deutschen Kindern. Erschwerend kommt hinzu, dass viele (insbesondere türkische)
Migrantenfamilien schlechtere Wohnbedingungen als Deutsche haben.
Für die Kinder bedeutet dies, geringe Rückzugsmöglichkeiten und schlechte Lernbedingungen zu haben. Unter besonders beengten und belastenden Verhältnissen wohnen Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler in Übergangsheimen, Billigpensionen und Notunterkünften.
Im Bereich der schulischen Bildung muss festgestellt werden, dass laut PISA-Studie in kaum einem anderen der 17 untersuchten Industriestaaten Migrantenkinder so schlechte Bildungschancen wie in Deutschland haben. Dass dabei Migrantenkinder zweiter Generation schlechtere Bildungschancen haben als jene,
die nicht hier geboren wurden, ist ein Armutszeugnis für das deutsche Bildungssystem.
In den meisten Industriestaaten verläuft die Entwicklung genau umgekehrt: Die Schüler/innen, die in dem jeweiligen Land geboren wurden, haben bessere Bildungschancen als solche, die erst eingewandert sind.
Die Integration von Migrantenkindern darf sich wie bei Erwachsenen nicht nur auf das Angebot von Sprach- und Orientierungskursen beschränken, sondern muss auch die psychologische Seite berücksichtigen. Den Migrantinnen und Migranten
muss das Gefühl gegeben werden, angekommen zu sein und das Recht zu haben,
an der Gestaltung der Gesellschaft gleichberechtigt teilzunehmen. Dieses Gefühl beruht auf der Empfindung von Respekt und Anerkennung.
Dazu gehört auch die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht,
mit dem ein falsches integrations-politisches Signal ausgesandt wurde. Durch
den Optionszwang müssen sich Migrantenkinder mit der Volljährigkeit für die deutsche
oder die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Das Deutsche Kinderhilfswerk
appelliert eindringlich an alle politisch Verantwortlichen, diese Regelung
zu korrigieren.