20 Forderungen für Kinder in Deutschland

1. Kinderrechte im Grundgesetz verankern!
Das Grundgesetz kennt bislang keine speziellen Kinderrechte. Im Grundgesetz finden Kinder zwar im Rahmen des Art. 6 GG Erwähnung, sind dort jedoch keine originären Rechtssubjekte, sondern nur "Regelungsgegenstand" der Norm. Damit sind für Kinder nur von den Eltern abgeleitete Rechte einklagbar. Zudem sind deutliche Defizite in der Rechtsposition von Kindern hin sichtlich ihrer Förder- und Mitbestimmungsrechte zu erkennen.

Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes, das die Entwicklungsberichte der Unterzeichnerstaaten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention prüft, hat die Bundesregierung in seinen Empfehlungen vom Januar 2004 dringend gemahnt, die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten voranzutreiben.

Dabei sollten folgende Kernelemente berücksichtigt werden: der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen, das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigen ständige Persönlichkeit, das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung, das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard, das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad, die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.



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